Viele Gemeinden fragen sich: Müssen wir für jede Spielplatzkontrolle eine Fachfirma beauftragen, oder kann das der Bauhof übernehmen? Die kurze Antwort: Teilweise ja – wenn die Mitarbeiter für die jeweilige Aufgabe ausreichend qualifiziert sind.
Was die Norm verlangt
DIN EN 1176-7 schreibt keinen bestimmten Abschluss vor. Sie verlangt, dass jede Inspektion von einer Person durchgeführt wird, die dafür ausreichend qualifiziert ist. Je gründlicher die Prüfung, desto höher die Anforderungen. Praktische Hinweise für Betreiber gibt außerdem die DGUV Information 202-022 „Außenspielflächen und Spielplatzgeräte“.
Wer macht was? Die übliche Aufteilung
| Inspektion | Bauhof? | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Visuelle Routineinspektion | Ja | Einweisung, klare Checkliste, Befugnis zum Sperren |
| Operative Inspektion | Ja, mit Schulung | Fortbildung zur Spielplatzkontrolle, technisches Grundverständnis, Werkzeug |
| Jährliche Hauptinspektion | Nur mit entsprechender Qualifikation | In der Praxis qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 |
Die häufigsten Fehler bei der Eigenkontrolle
- Keine dokumentierte Schulung: Im Ernstfall wird gefragt, warum der Mitarbeiter geeignet war. Teilnahmebescheinigungen aufbewahren.
- Keine Befugnis zum Sperren: Wer eine Gefahr findet, muss das Gerät sofort sperren dürfen – ohne erst Rücksprache zu halten.
- Kontrolle ohne Liste: „Mal drüberschauen“ ist keine Inspektion. Jede Kontrolle braucht feste Prüfpunkte.
- Ergebnis landet nirgends: Mängel werden mündlich weitergegeben und gehen verloren.
- Hauptinspektion ohne Qualifikation: Gerade die jährliche Prüfung sollte ein qualifizierter Prüfer machen.
Das bewährte Modell
Der Bauhof übernimmt Sicht- und operative Kontrollen und beseitigt kleine Mängel selbst. Ein externer, qualifizierter Prüfer macht die Hauptinspektion. Beide arbeiten mit denselben Daten – so sieht der Prüfer, was der Bauhof gemeldet hat, und der Bauhof, was der Prüfer festgestellt hat.
In OUTCHECK: Kommune, Bauhof und externer Prüfer arbeiten an derselben Anlage: Der Bauhof erfasst Sichtkontrollen und meldet Mängel als behoben – mit Foto. Der Prüfer sieht das bei der Hauptinspektion und bestätigt. Rollen für Verwaltung, Bauhof und Nur-Lesen regeln, wer was darf.
Praxisüberblick in eigenen Worten. Ersetzt keine Rechtsberatung und nicht die Beurteilung im Einzelfall.