Informationen zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass alle Menschen diese Website gut nutzen können.
Rechtlicher Rahmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28.06.2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern. Das Angebot von OUTCHECK richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Kommunen und Organisationen. Nach unserer Einschätzung besteht daher keine Pflicht zu einer Barrierefreiheitserklärung nach BFSG. Wir veröffentlichen diese Informationen dennoch freiwillig.
Umgesetzte Maßnahmen
- Semantische Seitenstruktur mit Überschriftenhierarchie, Landmarks und Brotkrumen
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, sichtbarer Fokus und „Zum Inhalt springen“-Link
- Ausreichende Farbkontraste; Status wird nicht ausschließlich über Farbe vermittelt
- Alternativtexte bzw. Beschreibungen für Produktvisualisierungen
- Berücksichtigung der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“
- Formulare mit Beschriftungen, verständlichen Fehlermeldungen und Fehlerzuordnung
Bekannte Einschränkungen
Produktvisualisierungen sind als Grafiken umgesetzt und werden Screenreadern als zusammenfassende Beschreibung angeboten.
Feedback
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen? Schreiben Sie uns an info@outgym.de – wir kümmern uns darum.
Stand: 30.10.2026